Ab 01.01.2025 E-Rechnungspflicht, schrittweise in Deutschland.
Die Einführung erfolgt für B2B-Geschäfte in Deutschland schrittweise.
- 01.01.2025
- Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen.
- Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können.
- 01.01.2027
- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz >= 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden können.
- Papierform-Versand ist übergangsweise erlaubt, ist aber begründungspflichtig.
- 01.01.2028
- Versand und Empfang von E-Rechnungen ist von allen inländischen Unternehmen, zwingend für Lieferungen und sonstige Leistungen (B2B-Umsätze) einzuhalten.
Was sind E-Rechnungen?
Hier gibt es aktuell 2 Formate:
- XRechnung
- Hier handelt es sich um Dateien im XML-Format.
- Es gibt kein 'normal' lesbares Dokument, wie z.B. eine PDF-Datei und dienen nur der elektronischen Verarbeitung.
- Standard für öffentliche Auftraggeber (B2G)
- ZUGFeRD
- Hier handelt es sich um hybride Dateien im PDF-Format, in der die XML-Daten integriert sind.
- Diese Dokumente sind normal lesbar und können elektronisch verarbeitet werden.
- Standard für alle Unternehmen (B2B).
Wir verwenden und empfehlen ecoDMS, das plattformunabhängige Dokumentenmanagement- bzw. Archivsystem.
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