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E-RechnungAb 01.01.2025 E-Rechnungspflicht, schrittweise in Deutschland.


 Die Einführung erfolgt für B2B-Geschäfte in Deutschland schrittweise.

  • 01.01.2025
    • Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen.
    • Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können.

  • 01.01.2027
    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz >= 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden können.
    • Papierform-Versand ist übergangsweise erlaubt, ist aber begründungspflichtig.

  • 01.01.2028
    • Versand und Empfang von E-Rechnungen ist von allen inländischen Unternehmen, zwingend für Lieferungen und sonstige Leistungen (B2B-Umsätze) einzuhalten.

 

Was sind E-Rechnungen?

Hier gibt es aktuell 2 Formate:

  1. XRechnung
    1. Hier handelt es sich um Dateien im XML-Format.
    2. Es gibt kein 'normal' lesbares Dokument, wie z.B. eine PDF-Datei und dienen nur der elektronischen Verarbeitung.
    3. Standard für öffentliche Auftraggeber (B2G)

  2. ZUGFeRD
    1. Hier handelt es sich um hybride Dateien im PDF-Format, in der die XML-Daten integriert sind.
    2. Diese Dokumente sind normal lesbar und können elektronisch verarbeitet werden.
    3. Standard für alle Unternehmen (B2B).

 E Rechnung - Erläuterung

Wir verwenden und empfehlen ecoDMS, das plattformunabhängige Dokumentenmanagement- bzw. Archivsystem.

Weitere Informationen zu ecoDMS - Dokumentenmanagement. Security Advisory FSC-2018-1


Sollte Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gern an.

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